Aufzugprüfungen TÜV Prüfungen

Prüfungen von Aufzügen / Aufzuganlagen

Eigenständige Prüfungen und TÜV-Prüfungen

Im Dienste der Sicherheit Ihres Aufzugs führen wir selbst viele Prüfungen durch und begleiten den Sachverständigen einer ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle, wie zum Beispiel den TÜV) bei der Prüfung Ihres Aufzugs. Gerne übernehmen wir auch eine Vorprüfung.

Unsere Leistungen im Bereich Aufzug-Prüfungen

  • Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015
  • Begleitung von Haupt- und Zwischenprüfungen
  • Bereitstellung von Prüfgewichten
  • Messung der Ausleuchtung von Schacht, Fahrkorb und Maschinenraum
  • Gewichtsmessung von Fahrkorb und Gegengewicht
  • UVV-Prüfungen (Prüfungen der Unfallverhütungsvorschriften)
  • Prüfung der elektrischen Anlage Ihres Aufzuges nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
  • Prüfung von vereinfachten Güteraufzügen nach Maschinenrichtlinie

Keine Prüfung wird vergessen

Sind wir mit der Wartung Ihrer Aufzuganlage beauftragt, erinnern wir Sie regelmäßig an die erforderlichen Prüfungen. Im Rahmen der Wartung halten wir Ihren Aufzug stets technisch sicher. So ist er optimal für die Prüfungen vorbereitet.

Das gilt aktuell – wie oft ein Aufzug zur Prüfung muss

Seit dem 01.06.2015 gibt es Neuerungen in der alten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von 2002, die auch Ihren Aufzug betreffen. Unter anderem beinhaltet die neue BetrSichV:

Einheitliche Prüfpflichten

  • Prüfung vor Inbetriebnahme eines Aufzuges:
    Unabhängig davon, ob ein Aufzug zur Personenbeförderung nach Aufzugs- oder Maschinenrichtlinie gebaut wurde, muss vor der Inbetriebnahme des Aufzuges eine Prüfung erfolgen.
  • Wiederkehrende Prüfung des Aufzuges alle zwei Jahre:
    Spätestens alle zwei Jahre sind wiederkehrende Prüfungen abzulegen (auch für Aufzüge nach Maschinenrichtlinie).
  • Zwischenprüfung des Aufzuges nach einem Jahr:
    Zwischenprüfungen sind spätestens nach einem Jahr nach einer wiederkehrenden Prüfung durchzuführen.
  • Zuständiger für die Prüfungen ist eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle):
    Die Prüfungen (und Sicherheitsprüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel) müssen durch eine ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) erfolgen – das ist zum Beispiel der TÜV.

Ausstattungspflichten

  • Prüfplakette mit nächstem Prüfungstermin:
    Die nächste Prüfung ist durch eine Prüfplakette mit Zeitangabe (Monat und Jahr) in der Aufzugskabine auszuweisen.
  • Notfallplan:
    Jede Aufzugsanlage muss über einen Notfallplan verfügen und dieser muss dem zuständigen Notdienst zur Verfügung gestellt werden.
  • Notrufleitsystem:
    Seit 2020 muss jeder Aufzug mit einem Notrufleitsystem ausgestattet sein, um im Einschlussfalle mit dem Notdienst kommunizieren zu können.

Wir unterstützen Sie gerne

Damit Sie Ihre Pflichten der BetrSichV erfüllen können, unterstützen wir Sie gerne mit den notwendigen Instandhaltungen (Wartung), Notrufsystemen und Prüfungen. Im Rahmen eines Wartungsvertrags planen wir auch die erforderlichen Prüfungen mit ein und erinnern Sie an diese, damit Sie keine Prüfung versäumen. Dadurch erhalten Sie eine technisch und rechtlich sichere Aufzuganlage.

Zusammengefasst: Ihr Aufzug muss alle zwei Jahre zur sogenannten „großen TÜV-Prüfung“, nach 12 Monaten steht eine Zwischenprüfung an.

Wir sind ein auf Aufzugtechnik spezialisiertes Unternehmen mit 35 Jahren Erfahrung in Sachen Aufzug. In Mönchengladbach, Viersen, Neuss, Düsseldorf und Umgebung sind wir schnell vor Ort. Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen ein individuelles Angebot für Ihre Aufzuganlage.

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