Notdienst von Aufzugtechnik Weber

Aufzug-Notdienst und Personenbefreieung

Der Notdienst von Aufzugtechnik Weber

Ein Notdienst für Fahrstühle bzw. Aufzüge ist gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung muss sichergestellt werden, dass im Aufzug eingeschlossene Personen schnell befreit werden (sogenannte „Personenbefreiung“). Nach TRBS 3121 muss „nach Betätigung des Notruftasters im Fahrkorb automatisch eine Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle“ hergestellt werden.

Mit unseren Notrufsystemen (diese sind der technische Aspekt) in Kombination mit unserem Notdienst (wir sind die „ständig besetzte Stelle“) sorgen wir für ein gutes Gefühl in Sachen Sicherheit und sind im Fall der Fälle schnell vor Ort. Dann übernehmen wir die Personenbefreiung und stellen nach Rücksprache die Funktionsfähigkeit des Aufzugs wieder her.

Unser Notdienst ist rund um die Uhr für Sie im Dienst, auch an Sonn- und Feiertagen. 365 Tage im Jahr.

Wir betreuen Aufzüge in Mönchengladbach, Viersen, Erkelenz, Düsseldorf und im Kreis Neuss.

In Notfällen rufen Sie uns einfach an.
Telefon: 02161-53510

Fordern Sie ein Angebot für Ihren Notdienst an

Sie haben einen Aufzug oder mehre Aufzüge in Ihrem Objekt oder verwalten Immobilien mit einer Aufzuganlage? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und fordern Sie ein unverbindliches Angebot für den Notdienst an. Wir betreuen Aufzuganlagen umfassend, von der Wartung bis hin zur Begleitung bei der TÜV-Prüfung. Auch Reparaturen und Modernisierungen zählen zu unseren Leistungen.

Auf Aufzugtechnik Weber können Sie sich verlassen. Schon seit 35 Jahren sind wir in Sachen „Aufzug“ im Einsatz! Wir betreuen Aufzüge in Mönchengladbach, Viersen, Kreis Heinsberg, Düsseldorf und im Kreis Neuss.

Schnelle Hilfe im Störungsfall

Sollte eine Reparatur notwendig sein, helfen wir schnell und unkompliziert. Unsere Firmenfahrzeuge sind mit den hierfür notwendigen Werkzeugen, Materialien und Ersatzteilen ausgerüstet und bieten so unseren Monteuren vor Ort die Möglichkeit, die Störung zügig zu beseitigen.

Pflicht für Notrufleitsysteme seit 2020

Seit dem Jahr 2020 muss jeder Aufzug mit einem Notrufleitsystem ausgestattet sein, um im Einschlussfall mit dem Notdienst kommunizieren zu können. Wir beraten Sie gerne und rüsten Ihren Aufzug auf, damit er der Betriebssicherheitsverordnung entspricht.

Rufen Sie uns an!

Telefon: 02161-53510